AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

nemec-tv GmbH
Wilhelmstraße 62
65183 Wiesbaden
Ust-ID DE 274875822

Geltungsbereich

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER NEMEC-TV GMBH BETREFFEND COACHINGS DURCH DORETTE SEGSCHNEIDER
(Stand: 15. Mai 2020)

1. Geltungsbereich 

1.1 Diese allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend: AVB) gelten ausschließlich für alle zwischen nemec-tv GmbH, Wilhelmstraße 62, 65183 Wiesbaden (nachfolgend: nemec-tv) und der jeweiligen Kundin / dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: Coachee) geschlossenen Verträge (zusammen: die Parteien) mit denen ein Coaching, Training, Seminar oder eine vergleichbare Dienstleistung durch Dorette Segschneider (nachfolgend Coach) vereinbart wird.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Coachee werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, nemec-tv und der Coach hätten deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.3 Während der Vertragslaufzeit eintretende Änderungen dieser Vertragsbedingungen werden dem Coachee in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Coachee nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Coachee muss den Widerspruch zur Fristwahrung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Coach absenden.

2. Zustandekommen des Coachingvertrages

2.1 Der Coachingvertrag kommt durch Annahme eines vom Coach erstellten und dem Coachee übermittelten Angebotes zustande, sobald nemec-tv oder dem Coach die unterschriebene Annahmeerklärung des Coachee zugeht. Die Übermittlung des Angebotes wie auch der Annahmeerklärung kann auf dem Postweg, per Fax oder als Anhang zu elektronischer Post erfolgen.

2.2 Der Coachee erhält auf Wunsch nach Zugang der Annahmeerklärung bei nemec-tv oder dem Coach ein entsprechendes Bestätigungsschreiben.

2.3 Ist für die Annahmeerklärung des Coachee eine Frist bestimmt, und geht die Annahmeerklärung nemec-tv oder dem Coach erst nach Ablauf der Frist zu, so wandelt sich die Annahmeerklärung in ein Angebot. Der Coachingvertrag kommt in diesem Fall erst und nur dann zustande, wenn nemec-tv seinerseits die Annahme erklärt. Der Coachee ist dabei verpflichtet, den Zugang der Annahmeerklärung nemec-tv oder dem Coach gegenüber anzuzeigen.

2.4. Diese und die nachfolgenden Bestimmungen gelten sowohl für Coaching- als auch für Trainings. Das Wort Coaching wird als Synonym für alle Beratungsleistungen von nemec-tv GmbH verwendet.

3. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Vertragsdauer

3.1 Gegenstand dieser AVB sind die angebotenen Leistungen des Coachs. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den im Angebot beschriebenen Leistungen sowie aus den ggfls. ergänzend geschlossenen Rahmenverträgen. Der Coach ist berechtigt, sich zu der Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber dem Coachee Dritter (z.B. Hinzunahme eines Mentorcoach, ÖPNV) zu bedienen.

3.2 Die im Angebot beschriebenen Coachingleistungen des Coachs sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie für einen Coachingerfolg gibt der Coach nicht.

3.3. Die angebotenen Termine können als Präsenztermine, Telefontermine oder Online-Termine ausgestaltet sein. Näheres ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Einzel-Coachings

3.4 Coachingtermine, die als Einzel-Coachings ausgestaltet sind und für die ein Einzelhonorar vereinbart ist, können bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei in Textform durch den Coachee gegenüber nemec-tv oder dem Coach abgesagt werden. Bei einer zeitlich späteren Absage durch den Coachee werden bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. 

Für alle Absagen gilt, dass die Berechnung der vorgegebenen Fristen erst zu laufen beginnt, wenn die Kenntnis der Absage von nemec-tv oder dem Coach ausdrücklich bestätigt ist. 

Werden sich die Parteien im Falle einer Absage über einen Ausweichtermin einig, wird dem Coachee ein entsprechendes Nachtragsangebot unterbreitet. Können sich Coach und Coachee auf keinen Ausweichtermin verständigen, trägt der Coachee die vorbeschriebenen Folgen seiner Absage. Auf ein Verschulden insoweit – auch des Coach – kommt es nicht an. 

Hat der Coach den Ausfall eines Termins zu vertreten, hat der Coachee Anspruch auf Ersatzleistung bis längstens drei Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Termin. Bis dahin nicht erbrachte Leistungen verfallen – unabhängig vom Verschulden auf Seiten Coach oder Coachee – ersatzlos. Insbesondere kann der Coachee keine über die Ersatzleistung hinausgehenden Ansprüche geltend machen.

Rahmenvertrags-Coachings mit Gesamthonorar

3.5 Coachingtermine, die als Teil eines Rahmenvertrags vereinbart werden, für den ein Gesamthonorar festgeschrieben ist, sind grundsätzlich verbindlich. Der Coach hält diese Termine exklusiv für den Coachee frei. Dem Coachee steht es frei, einen als Präsenztermin geplanten Termin als Online-Termin zu ersetzen. Dies gilt nicht als Absage des Termins. Wenn im Rahmenvertrag mehr als zwei Termine vereinbart sind gilt abweichend von Ziff. 3.4 dieser AVB folgende Regelung:

  • Wenn drei oder vier Termine im Rahmenvertrag vereinbart sind, kann davon einer im gemeinsamen Einvernehmen bis zu fünf Arbeitstage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Wird für diesen neuen Termin das festgelegte Zeitfenster des Rahmenvertrags überschritten, erstellt der Coach ein Nachtragsangebot. Wird ein Termin fünf Arbeitstage oder später vor dem vereinbarten Datum von dem Coachee abgesagt, entfällt der Termin in jedem Fall ersatzlos.
  • Sind mehr als vier bis zu zehn Termine im Rahmenvertrag vereinbart, können davon zwei im gemeinsamen Einvernehmen bis zu fünf Arbeitstage vor dem jeweiligen Termin kostenfrei verschoben werden. Wird für diese neuen Termine das festgelegte Zeitfenster des Rahmenvertrags überschritten, erstellt der Coach ein Nachtragsangebot. Wird ein Termin fünf Arbeitstage oder später vor dem vereinbarten Datum von dem Coachee abgesagt, entfällt der Termin in jedem Fall ersatzlos.
  • Sind mehr als zehn Termine im Rahmenvertrag vereinbart, können davon maximal 20% der Termine im gemeinsamen Einvernehmen bis zu fünf Arbeitstage vor dem jeweiligen Termin kostenfrei verschoben werden. Wird für diese neuen Termine das festgelegte Zeitfenster des Rahmenvertrags überschritten, erstellt der Coach ein Nachtragsangebot. Wird ein Termin fünf Arbeitstage oder später vor dem vereinbarten Datum von dem Coachee abgesagt, entfällt der Termin in jedem Fall ersatzlos.
  • In allen vorbeschriebenen Fällen gem. Ziff. 3.5 dieser AVB sind unabhängig von der Option einer Terminverlegung dem Coach mit der ursprünglichen Terminvereinbarung entstehende und entstandene Kosten und Auslagen für nicht stornierbare Drittleistungen in voller Höhe zu erstatten. Dem Coachee bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 

Hat der Coach den Ausfall eines Termins zu vertreten, hat der Coachee Anspruch auf Ersatzleistung bis längstens drei Monate nach ursprünglich vereinbartem Termin. Bis dahin nicht erbrachte Leistungen verfallen – unabhängig vom Verschulden auf Seiten Coach oder Coachee – ersatzlos. Insbesondere kann der Coachee keine über die Ersatzleistung hinausgehenden Ansprüche geltend machen.

Rahmenvertrags-Coachings mit ratierlicher Zahlung

3.6. Coachingtermine, die als Teil eines Rahmenvertrags vereinbart werden, für den eine individuell festgelegte Laufzeit mit ratierlicher Abrechnung festgeschrieben ist, sind grundsätzlich verbindlich. Der Coach hält diese Termine exklusiv für den Coachee frei. Dem Coachee steht es frei, einen als Präsenztermin geplanten Termin als Online-Termin zu ersetzen. Dies gilt nicht als Absage des Termins. Wenn im Rahmenvertrag mehr als zwei Termine vereinbart sind gilt abweichend von Ziff. 3.4 dieser AVB folgende Regelung:

  • Nicht abgerufene, für den Ratenzahlungszeitraum vereinbarte Leistungen einschließlich vereinbarter Termine verfallen jeweils mit Ablauf des Ratenzahlungszeitraums ersatzlos. Auf ein Verschulden des Coachee kommt es nicht an.
  • Innerhalb der individuell vereinbarten Laufzeit besteht die Möglichkeit, Termine aus bis zu zwei weiteren Ratenzahlungsabschnitten nach vorne zu kumulieren. Dies bedeutet, dass Terminkontingente – soweit vom Coach akzeptiert – vor dem jeweils fälligen Ratenzahlungsabschnitt vom Coachee eingesetzt werden können. Dies begrenzt auf die Gesamtanzahl aus laufendem sowie maximal zwei weiteren vereinbarten Ratenzahlungsabschnitten. Soweit es sich bei den nach vorne kumulierten Terminen um solche aus dem oder den beiden letzten Ratenzahlungsabschnitten handelt, werden diese zur sofortigen Zahlung, spätestens jedoch mit Wahrnehmung des letzten Termins fällig.
  • In allen vorbeschriebenen Fällen gem. Ziff. 3.6 dieser AVB sind unabhängig von der Option einer Terminverlegung dem Coach mit der ursprünglichen Terminvereinbarung entstehende und entstandene Kosten und Auslagen für nicht stornierbare Drittleistungen in voller Höhe zu erstatten. Dem Coachee bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.  
  • Hat der Coach den Ausfall eines Termins zu vertreten, hat der Coachee Anspruch auf Ersatzleistung binnen der nachfolgenden zwei Ratenzahlungsabschnitte. Fällt die Absage in den oder die beiden letzten Ratenzahlungsabschnitte, hat der Coachee Anspruch auf Ersatzleistung binnen eines Zeitraumes, der zwei Ratenzahlungsabschnitten entspricht, längstens jedoch binnen drei Monaten nach Ablauf des Rahmenvertrages. Bis dahin nicht erbrachte Leistungen verfallen – unabhängig vom Verschulden auf Seiten Coach oder Coachee – ersatzlos. Insbesondere kann der Coachee keine über die Ersatzleistung hinausgehenden Ansprüche geltend machen.

3.7 Der Coachee ist verpflichtet, Änderungen vertragsrelevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Coach mitzuteilen. Störungen im Vertragsverhältnis, die aus einer Nicht-Beachtung dieser Verpflichtung rühren, gehen zu Lasten des Coachee.

3.8 Vertragssprache ist Deutsch.

3.9 Die AVB können auf der Internetseite des Coach unter www.dorettesegschneider.de abgerufen und ausgedruckt werden. Auf Wunsch stellt der Coach die AVB in Textform zur Verfügung.

4. Preise, Honorare, Fälligkeit und Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung 

4.1 Es gelten die am Tag der Beauftragung gültigen Honorare, wie sie in dem Angebot angegeben werden.

4.2 Honorare sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Honorare sind jeweils spätestens einen Tag vor Beginn der Zusammenarbeit fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Coachee im Verzug. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.4 Soweit zwischen den Parteien vereinbart ist, dass Kosten und Auslagen von Dritten, die im Rahmen des Coachings eingebunden sind, dem Coachee gesondert in Rechnung gestellt werden, gelten die sich aus der jeweiligen Rechnungslegung ergebenden Zahlungsmodalitäten.

4.5 Der Coachee / die Firma erstattet dem Coach / Trainer die im Zusammenhang mit dem Coaching / Training angefallenen Kosten und Spesen für Reisen (Bahn: 1. Klasse / Flugzeug: Business Class / Hotel: 4*), soweit diese vorab zwischen Coach / Trainer und Coachee abgestimmt oder zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. 

5. Datenschutz 

5.1 Die für den Coachee erstellten digitalen Daten aus der Coachingdokumentation können vom Coach zur späteren Wiederverwendung auf Datenträger gespeichert und gepflegt werden. Dies gilt ausdrücklich auch nach Beendigung des Vertrages und Ablauf des Coachingzeitraumes, wobei der Schutz der persönlichen Daten des Coachee gem. Ziff. 6 dieser AVB in jedem Fall gewahrt wird. Der Archivierungs- und Pflegeaufwand der digitalen Daten ist Bestandteil des Vertrags. 

5.2 Die Coachingdokumentationen enthalten copyright-geschütztes Material und sind ausschließlich für den Coachee persönlich bestimmt. Jegliche Weitergabe / Kopieren der Inhalte ist nicht gestattet.

5.3. Im Übrigen gelten die Hinweise zur DSGVO. Die Hinweise können auf der Internetseite des Coach unter www.dorettesegschneider.de abgerufen und ausgedruckt werden. Auf Wunsch stellt der Coach die Hinweise zur DSGVO in Textform zur Verfügung.

6. Geheimhaltung 

6.1 Der Coach und der Coachee verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn,

  • sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt
  • sie waren bei Vertragsschluss dem Coachee ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht bekannt
  • sie wurden unabhängig und ohne Kenntnis der rechtlich geschützten Gegenstände und/oder der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entwickelt
  • sie wurden dem Coachee ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht von einer anderen Quelle als vom Coach bekannt gemacht.
  • durch Bekanntgabe der rechtlich geschützten Gegenstände und/oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wird kein Eigentum oder werden keine Nutzungsrechte daran übertragen.

6.2 Der Coach macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitenden und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Der Coach belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit in Bezug auf die Vertragsdurchführung.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung ist der Geschäftssitz von nemec-tv GmbH, soweit einzelvertraglich oder zwingend gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

7.2 Für diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen nemec-tv GmbH und dem Coachee, einschließlich der Form des Zustandekommens der Vertragsbeziehung und sämtliche sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Rechte und Pflichten, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrecht.

7.3 Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von nemec-tv GmbH, soweit kein Verbraucher beteiligt ist. Dies gilt auch dann, soweit der Auftraggeber zwar Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.